Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beitragszahlung:
Anfang des Jahres haben wir Ihren Beitrag eingezogen bzw. die Beitragsrechnungen verschickt. Wenn Sie meinen, daß der abgebuchte Betrag oder die Höhe der Rechnung falsch ist, rufen Sie bitte in der Geschäftsstelle an, damit wir die Angelegenheit gemeinsam klären können.
Einige Mitglieder lassen die Abbuchung einfach zurückgehen oder bezahlen ihre Rechnung nicht, ohne sich vorher mit der Geschäftsstelle in Verbindung gesetzt zu haben. Diese Reaktion führt letzten Endes dazu, daß Sie von uns angemahnt werden. Wir meinen, das ist keine gute Lösung. Mißverständnisse lassen sich nur klären, wenn man miteinander redet. Bitte melden Sie sich, bevor Sie Ihre Rechnung einfach wegwerfen oder der Abbuchung widersprechen.
Wenn Sie uns Ihre neue Bankverbindung nicht gemeldet haben oder Ihr Konto nicht gedeckt ist, wird die Abbuchung kostenpflichtig zurückgewiesen. Denken Sie bitte daran, daß Ihr Mitgliedsbeitrag, nach der Satzung, auch ohne Aufforderung durch den Verein pünktlich bezahlt werden muß.
Der Mitgliedsbeitrag ist am Anfang eines Jahres in voller Höhe fällig.
Mitgliedschaft:
Ein Austritt entbindet nicht von der Verpflichtung zur Beitragszahlung im laufenden Kalenderjahr. Gem. §6 Abs. 2 der Satzung ist ein Austritt bis spätestens 30. 11. durch schriftliche Erklärung an den Vorstand bzw. Geschäftsstelle möglich. Sie wird wirksam am Ende des laufenden Kalenderjahres. Austritte, die nach dem 30.11. beim Vorstand bzw. Geschäftsstelle eingehen, werden demzufolge mit Ablauf des nächsten Kalenderjahres erst wirksam. Die Kündigungen werden von uns schriftlich bestätigt. Wenn Sie also keine schriftliche Bestätigung von uns bekommen, ist Ihre Kündigung nicht eingegangen. Für den Eingang der Kündigung beim Verein ist das Mitglied verantwortlich.
Wir bitten um Verständnis, daß zur Vermeidung von Mißverständnissen die Übungsleiter des Vereins angewiesen sind, keine Austrittserklärungen entgegenzunehmen. Ferner weisen wir darauf hin, daß eine Paßanforderung und Abmeldung als aktives Mitglied nicht gleichzeitig auch bedeutet, daß das Mitglied aus dem Verein austreten möchte.
In der Familienmitgliedschaft sind die Eltern und alle angemeldeten Kinder unter l8 Jahren enthalten. Nach Vollendung des l8. Lebensjahres wird das betreffende Kind automatisch aus der Familienmitgliedschaft herausgenommen und wird Einzelmitglied, d.h. es wird auch ein separater Beitrag erhoben.
Bitte übersenden Sie rechtzeitig eine Schüler- oder Ausbildungsbescheinigung, dann erheben wir nur den Schüler- oder Studenten Beitrag, sonst müßte der volle Einzelbeitrag gezahlt werden.

